Einordnung
Reha- und Therapiefahrten: Kostenübernahme vorher klären
Fahrten zu Rehabilitation, Physiotherapie oder anderen Therapien werden im Alltag oft gemeinsam als Krankenfahrten bezeichnet. Für die Kostenübernahme gelten jedoch nicht automatisch dieselben Regeln. Der G-BA weist ausdrücklich darauf hin, dass Fahrten zu Kuren oder Rehabilitationsmaßnahmen nicht Teil seiner Krankentransport-Richtlinie sind.
Kurz zusammengefasst
- Fahrten zu Kuren oder Rehabilitationsmaßnahmen sind nicht Regelungsbestandteil der G-BA-Krankentransport-Richtlinie.
- Fragen zur Kostenübernahme für Rehafahrten müssen direkt mit der zuständigen Krankenkasse geklärt werden.
- Eine sitzende Reha- oder Therapiefahrt kann unabhängig davon als Selbstzahlerfahrt angefragt werden, bleibt aber bestätigungspflichtig.
Warum eine gesonderte Klärung nötig ist
Die Krankentransport-Richtlinie regelt bestimmte Krankenfahrten, Krankentransporte und Rettungsfahrten. Fahrten zu Kuren oder Rehabilitationsmaßnahmen sind nach Auskunft des G-BA ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Richtlinie.
Daraus folgt keine pauschale Ablehnung. Es bedeutet, dass die Kostenfrage nicht allein mit den üblichen Regeln der Richtlinie beantwortet werden kann und direkt mit der zuständigen Krankenkasse geklärt werden sollte.
Quellen für diesen Abschnitt: Gemeinsamer Bundesausschuss, Bundesministerium für Gesundheit
Therapietermin ist nicht automatisch Kassenfahrt
Eine medizinische oder therapeutische Zieladresse macht eine Fahrt nicht automatisch zu einer erstattungsfähigen Krankenfahrt. Für ambulante Behandlungen gelten enge Voraussetzungen und definierte Ausnahmen.
Wer Kostenübernahme erwartet, sollte Behandlungsanlass, Verordnung und Genehmigungsbedarf vor der ersten Fahrt mit Praxis und Krankenkasse klären.
Quellen für diesen Abschnitt: Bundesministerium für Gesundheit, Gemeinsamer Bundesausschuss
Fahrt trotzdem organisatorisch vorbereiten
Für eine Anfrage werden Termin, Abholadresse, Therapie- oder Rehaziel und der gewünschte Rückfahrtbedarf benötigt. Wiederkehrende Termine können als Serie angefragt werden.
Krankenfahrten Bad Homburg bietet sitzende Fahrten nach Verfügbarkeit und ausdrücklicher Bestätigung an. Eine Selbstzahlerfahrt kann organisatorisch unabhängig von einer späteren Erstattung vereinbart werden; Kosten und Konditionen müssen vorab geklärt sein.
Quellen für diesen Abschnitt: Gemeinsamer Bundesausschuss
Welche Antwort sollte vor Fahrtbeginn vorliegen?
Fragen Sie die Krankenkasse konkret, ob sie die geplante Fahrt übernimmt, welche Unterlagen sie benötigt und ob eine Genehmigung vor Fahrtbeginn erteilt werden muss. Lassen Sie sich die Antwort möglichst nachvollziehbar dokumentieren.
Der Fahrdienst kann keine verbindliche Leistungsentscheidung der Krankenkasse vorwegnehmen. Eine offene Kostenfrage sollte daher nicht bis zum ersten Termin warten.
Quellen für diesen Abschnitt: Bundesministerium für Gesundheit
Häufige Fragen
Geprüfte Quellen
Zuletzt inhaltlich geprüft am 19. August 2026.
- [1] Gemeinsamer Bundesausschuss: KrankenbeförderungGeprüft am 14. September 2026
- [2] Bundesministerium für Gesundheit: FahrkostenGeprüft am 14. September 2026